Häufige Fragen
Fragen und Antworten.
Was uns bei Anrufen und Besichtigungen am häufigsten gefragt wird. Mehr zu den einzelnen Themen steht auf den Leistungsseiten und im Ratgeber.
01
Allgemein
Wofür steht AHC?
AHC steht für Abriss, Haushaltsauflösung und Containerdienst, die drei Leistungen, um die sich unser Betrieb dreht. Der Zusatz Harz steht für das Gebiet, in dem wir arbeiten.
Ist das Angebot wirklich kostenlos?
Ja. Wir sehen uns das Objekt an und schicken Ihnen ein schriftliches Angebot. Das kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts.
Arbeiten Sie für Privatleute und für Firmen?
Für beide. Zu unseren Auftraggebern gehören Hausbesitzer, Erben, Vermieter und Hausverwaltungen ebenso wie Betriebe und Baustellen.
Reichen Fotos statt einer Besichtigung?
Für eine erste Einschätzung helfen Fotos, gerade bei Containern. Für ein verbindliches Angebot zu Abriss oder Haushaltsauflösung sehen wir uns das Objekt vor Ort an, weil Zugang, Bauweise und Menge auf Fotos oft anders wirken.
02
Abriss und Rückbau
Wer stellt die Abbruchanzeige beim Landkreis?
Die Anzeige stellt der Bauherr, in der Regel also der Eigentümer. Bei der Besichtigung sagen wir Ihnen, ob Ihr Vorhaben anzeigepflichtig ist und welche Angaben zum Abbruch wir dafür beisteuern.
Kann auch im Winter abgerissen werden?
Ja, Abbruch und Rückbau gehen auch bei Kälte, wie unser Rückbau eines Nebengebäudes im Schnee zeigt. Bei starkem Schneefall oder Glätte kann sich ein Termin verschieben.
Was passiert mit Bäumen auf dem Grundstück?
Was stehen bleiben soll, legen wir bei der Besichtigung fest. Sollen Bäume weg, fällen wir sie mit, sofern die Fällung erlaubt ist. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Fällungen zwischen dem 1. März und dem 30. September nur eingeschränkt zulässig, und manche Gemeinden haben eine Baumschutzsatzung.
03
Haushaltsauflösung
Was ist nach einem Todesfall zuerst zu klären?
Zuerst sollte feststehen, wer den Auftrag erteilen darf, im Zweifel alle Erben gemeinsam. Danach sichern Sie Dokumente, Wertsachen und Erinnerungsstücke. Den Rest übernehmen wir, von der Besichtigung bis zur besenreinen Übergabe.
Was unterscheidet Haushaltsauflösung und Entrümpelung?
Bei der Haushaltsauflösung wird eine ganze Wohnung oder ein ganzes Haus geräumt, meist zur Übergabe. Bei der Entrümpelung geht es um einzelne Räume wie Keller, Dachboden, Garage oder Scheune, der Rest bleibt, wie er ist.
Nehmen Sie auch Kühlschrank und Fernseher mit?
Ja, getrennt vom übrigen Hausrat. Elektrogeräte gehen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz an eine Sammelstelle und nicht in den Sperrmüll.
04
Containerdienst
Darf ich den Container selbst befüllen?
Ja, das ist der Normalfall. Sie befüllen in Ihrem Tempo und melden sich, wenn er voll ist. Auf Wunsch übernehmen wir das Beladen.
Gehört Erde mit Steinen zum Bauschutt?
Nein. Bodenaushub und Bauschutt sind zwei verschiedene Abfallarten und bleiben getrennt. Erde mit natürlichen Steinen ist Bodenaushub, Beton- und Ziegelreste sind Bauschutt.
Wovon hängt der Preis für einen Container ab?
Von Abfallart, Menge, Größe und Standdauer, am stärksten von der Abfallart. Sortenreiner Bauschutt ist günstiger als gemischter Abfall. Sagen Sie uns, was anfällt, dann bekommen Sie ein Angebot.
Kostenloses Angebot
Ihre Frage war nicht dabei?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir antworten schnellstmöglich und klären den Rest bei der Besichtigung vor Ort.
- Angebot kostenlos
- Besichtigung vor Ort
- Mit fachgerechter Entsorgung