Der Ablauf in sechs Schritten
Am Anfang steht die Besichtigung vor Ort. Wir gehen mit Ihnen durch Wohnung oder Haus, schauen in Keller, Dachboden und Nebengebäude und halten fest, was bleibt und was raus muss. Auf dieser Grundlage erhalten Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot.
Für die Besichtigung brauchen wir Zugang zu allen Räumen, auch zu Gartenhaus, Werkstatt und Kellerverschlag. Je vollständiger wir alles sehen, desto genauer wird das Angebot und desto weniger Überraschungen gibt es am Räumungstag.
Passt das Angebot, legen wir gemeinsam einen Termin fest, der zu Ihrer Übergabefrist passt. Bei der Räumung tragen wir Möbel und Hausrat heraus, bauen Einbauten aus, wo das vereinbart ist, und sortieren schon beim Heraustragen nach Material.
Anschließend geht alles getrennt in die Verwertung oder Entsorgung. Zum Schluss werden die Räume gefegt und besenrein übergeben. Wie das am Ende aussieht, zeigt unser Projekt Wohnung besenrein übergeben.
Was Angehörige vorher sichern sollten
Ist der Hausrat einmal abgefahren, lässt sich nichts mehr zurückholen. Gehen Sie deshalb vor dem Räumungstermin in Ruhe durch alle Räume und nehmen Sie mit, was für Familie, Behörden oder Erbe wichtig ist.
In älteren Haushalten liegen Unterlagen und Ersparnisse oft an unerwarteten Stellen, zwischen der Wäsche, in Büchern oder in Dosen im Kellerregal. Nennen Sie uns vorher, wonach Sie noch suchen, damit wir beim Räumen darauf achten können.
Was für die Familie Wert hat, sieht oft unscheinbar aus: ein handgeschriebenes Rezeptheft, die Urkunden aus dem Wohnzimmerschrank, ein Fotoalbum im Nachttisch. Nehmen Sie sich dafür Zeit, gern zu zweit, und stellen Sie Zweifelsfälle lieber einmal mehr zur Seite.
- Dokumente: Ausweise, Verträge, Versicherungsunterlagen, Rentenbescheide, Kontoauszüge, Testament und Grundbuchunterlagen
- Fotos, Briefe und Erinnerungsstücke, auch aus Kartons auf dem Dachboden
- Wertsachen wie Schmuck, Münzen und Bargeld
- alle Schlüssel für Haus, Wohnung, Briefkasten, Keller, Garage und Nebengebäude
- Zählerstände für Strom, Gas und Wasser, jeweils mit Foto
Mietende und Fristen im Blick
Bei einer Mietwohnung gibt meist der Übergabetermin den Zeitplan vor. Klären Sie früh mit dem Vermieter, bis wann die Wohnung leer sein muss und in welchem Zustand sie zurückgegeben wird. Ob Einbauküche, Teppichböden oder Lampen bleiben dürfen, regelt oft der Mietvertrag, sonst hilft eine Absprache.
Nach einem Todesfall gelten für Angehörige und Erben eigene Regeln zur Kündigung. Wir geben dazu keine Rechtsauskunft; wenden Sie sich im Zweifel an den Vermieter, einen Mieterverein oder eine Rechtsberatung.
Denken Sie auch an Strom, Gas, Telefon und Rundfunkbeitrag sowie an einen Nachsendeauftrag für die Post. Je früher das erledigt ist, desto weniger Rechnungen laufen nach dem Auszug weiter.
Für die Übergabe an den Vermieter hilft ein Protokoll mit Zählerständen und Fotos der leeren Räume. Bringen Sie dazu alle Schlüssel mit, auch die für Keller, Dachboden und Briefkasten.
Ankauf verwertbarer Dinge
Nicht alles aus einem Haushalt ist Abfall. Gut erhaltene Möbel, Werkzeug aus der Werkstatt, Baustoffe aus dem Schuppen oder das Inventar eines Ladens haben oft noch einen Wert, und solche Dinge kaufen wir auf Wunsch an. Sie entscheiden dabei Stück für Stück, was verkauft wird und was bleibt.
Was dafür in Frage kommt, sehen wir bei der Besichtigung und sprechen es mit Ihnen durch. Erbstücke, die in der Familie bleiben sollen, kennzeichnen Sie vorher, etwa mit farbigen Klebezetteln. So gibt es beim Räumen keine Missverständnisse.
Manches hat keinen Marktwert, ist aber noch gut zu gebrauchen. Ob Nachbarn, Vereine oder ein Sozialkaufhaus etwas davon übernehmen möchten, lässt sich vor dem Räumungstermin klären, dann muss es nicht in die Entsorgung.
Einzelne Räume entrümpeln
Nicht immer muss ein ganzer Haushalt aufgelöst werden. Oft geht es nur um den vollgestellten Keller, den Dachboden unter dem Fachwerkgiebel, die Garage oder einen Schuppen auf dem Hof. Der Ablauf ist derselbe, nur im kleineren Umfang.
Auf alten Höfen im Harz sammelt sich in Nebengebäuden über Jahrzehnte einiges an: Werkzeug, ausgediente Möbel, alte Geräte und Bauholz. Bei einem Bruchstein-Nebengebäude haben wir zuerst entrümpelt und danach Dach und Holzkonstruktion zurückgebaut.
Meist bleibt bei einer Entrümpelung der Rest des Hauses bewohnt. Wir sprechen deshalb vorher ab, durch welche Räume wir tragen und wann Fahrzeug und Container vor der Tür stehen können, damit der Alltag weiterläuft.
Auch vor einem Verkauf, einer Sanierung oder einem Umzug ins Pflegeheim ist eine Teilräumung oft der erste Schritt. Was danach noch im Haus steht, lässt sich in Ruhe sortieren.
Elektrogeräte und Sonderabfälle
Elektrogeräte gehören nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz nicht in den Sperrmüll, sondern getrennt zu einer Sammelstelle. Das betrifft den Kühlschrank ebenso wie Fernseher, Waschmaschine, Stehlampe oder die Bohrmaschine aus dem Keller. Bei der Räumung stellen wir sie gesondert zusammen.
Auch den übrigen Hausrat trennen wir schon beim Räumen. Altmetall geht in die Verwertung, Holz je nach Behandlung in die passende Altholzentsorgung, und nur was übrig bleibt, wird als Sperrmüll entsorgt.
In Kellern und Garagen finden sich außerdem oft Farbreste, Lacke, Lösemittel, Pflanzenschutzmittel und alte Batterien. Diese Sonderabfälle werden getrennt erfasst und gehören weder in den Hausmüll noch in einen Container. Wo was angenommen wird, regelt im Landkreis Harz die enwi, die Entsorgungswirtschaft des Landkreises, mit Wertstoffhöfen unter anderem in Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode.
Vorsicht bei alten Nachtspeicheröfen: Geräte aus der Zeit vor dem Asbestverbot von 1993 können Asbest enthalten. Solche Öfen sprechen wir bei der Besichtigung an; abgebaut werden sie nur von Betrieben mit Sachkunde nach TRGS 519.
Haushaltsauflösung im Harz planen
In Fachwerkhäusern mit steilen Holztreppen oder in Altbauten ohne Aufzug bestimmt das Heraustragen das Tempo. In Mehrfamilienhäusern stimmen wir die Tragezeiten so ab, dass das Treppenhaus für die anderen Bewohner nutzbar bleibt. In Altstadtgassen mit Kopfsteinpflaster klären wir vorher, wo Fahrzeug und Container stehen können, und auf dem Land, ob die Hofeinfahrt für größere Fahrzeuge reicht.
Bei Bauernhäusern mit Scheune, Stall und Dachboden kommt oft mehr zusammen, als der erste Rundgang vermuten lässt. Dann kann es sinnvoll sein, die Haushaltsauflösung mit der Räumung der Nebengebäude zu verbinden und einen Container direkt auf dem Hof zu stellen.
Wenn Sie wissen, bis wann die Räume leer sein müssen, nennen Sie uns diesen Termin gleich bei der ersten Anfrage. Wie wir eine Räumung von der Besichtigung bis zur Übergabe übernehmen, beschreibt die Seite Haushaltsauflösung.
Checkliste
Vor dem Räumungstermin
- Dokumente, Fotos und Wertsachen aus allen Räumen sichern
- Erbstücke kennzeichnen, die in der Familie bleiben sollen
- alle Schlüssel zusammentragen
- Zählerstände ablesen und fotografieren
- Übergabetermin und Zustand der Wohnung mit dem Vermieter klären
- Strom, Gas und Telefon kündigen oder ummelden, Nachsendeauftrag stellen
- Elektrogeräte und Sonderabfälle für die getrennte Entsorgung benennen
- Besichtigungstermin vereinbaren und die Übergabefrist mitteilen
- Angebot kostenlos
- Besichtigung vor Ort
- Mit fachgerechter Entsorgung
Quellen
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.